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Änderungsabnahmen GTÜ-Kfz-Prüfstelle

Veränderungen an Ihrem Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Damit das nicht passiert, informieren wir Sie gerne und führen ggf. die vorgeschriebene Änderungsabnahme durch.

Beim Erwerb von Teilen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muss exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt sein.

Gültige Prüfzeugnisse sind:

  • Teilgutachten nach §19 (3)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG-Genehmigung
  • ECE-Genehmigung

Ungültige Prüfzeugnisse:

  • Prüfbericht
  • Mustergutachten
  • Festigkeitsgutachten
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