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Feinstaubplakette GTÜ-Kfz-Prüfstelle

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind voraussichtlich Millionen Fahrzeuge betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen immer dann befahren, wenn Sie mindestens die ausgeschilderte Schadstoffplakette an der Windschutzscheibe tragen.

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