Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Schadengutachten vom Kfz-Gutachter in Radolfzell

Sie sind im Straßenverkehr in einen Unfall geraten und benötigen nun in Form eines Schadengutachtens eine detaillierte Auflistung des entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug? Dann sind Sie bei der B&S Sachverständigen GmbH in Radolfzell richtig. Als Geschädigter haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf einen unabhängigen Schadengutachter, der als Kfz-Sachverständiger für diese Aufgabe qualifiziert ist.

Die Kosten für die im Zuge dessen entstehenden Sachverständigenleistungen muss der Verursacher des Schadens übernehmen. In der Regel handelt es sich dabei um dessen Versicherung. Diese gibt ein Schadengutachten für Kfz in Auftrag, agiert dabei aber natürlich insbesondere im eigenen Interesse.

Schadengutachten für Kfz vom unabhängigen Sachverständigen

Hinsichtlich des Schadengutachtens empfehlen wir Ihnen: Lassen Sie die Schadenhöhe auf keinen Fall von Sachverständigen der gegnerischen Versicherung bestimmen. Beauftragen Sie stattdessen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Das Anfordern eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen Ihres Vertrauens sollte schon allein deshalb in Ihrem Interesse liegen, um Beweise zu sichern.

Gleichzeitig ermittelt der Schadengutachter den Umfang der Beschädigungen sowie deren Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Gutachter ist in der Lage, die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges zu bestimmen. Dies kann mitunter sogar bei Fahrzeugen der Fall sein, die älter als 5 Jahre sind. Liegt ein Totalschaden vor, stellt er im Rahmen des Schadengutachtens für Kfz zusätzlich den Restwert und Wiederbeschaffungswert fest.

Fahrzeugausfall? Mobilität sicherstellen mit Ersatzwagen

Muss Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls repariert werden – idealerweise in einer Kfz-Werkstatt, der Sie vertrauen –, besteht für Sie grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzwagens. Die Versicherung des Unfallverursachers ist zum Ersetzen der entstehenden Mietwagenkosten verpflichtet. Jene müssen sich aber im marktüblichen Rahmen bewegen.

Dies gilt auch bei einem im Schadengutachten festgestellten Totalschaden, den Sie nicht reparieren lassen. Auch dann dürfen Sie ein Unfallersatzfahrzeug anmieten, bis Sie einen Ersatzwagen gefunden haben. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei uns in Radolfzell, um ein Schadengutachten für Ihr Kfz anfertigen zu lassen!

Zum Seitenanfang